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Volle Toner entsorgen: Pflichten, Wertstoffhof, Alternativen

Vom 16.7.2018, aktualisiert am | Patrick Höhne

Volle Toner entsorgen: Pflichten, Wertstoffhof, Alternativen

Das Wichtigste in Kürze (Stand Oktober 2026) Volle, unbenutzte Original-Toner müssen Sie nicht entsorgen: Wir kaufen sie zum Festpreis je Artikelnummer und Zustand an, am besten noch originalverpackt, und sie werden weiterverwendet statt zu Abfall. Kompatible, nachgefüllte, benutzte oder leere Ware kaufen wir nicht an. Leere Druckerpatronen aller Marken, auch Refill-, Rebuilt- und kompatible Patronen, nimmt unser Projekt TONERentsorger im Rahmen der Rücknahme nach ElektroG zurück. Was Ihre vollen Toner wert sind, sehen Sie im Verkaufsformular.

Der Drucker ist ausgetauscht, der Karton mit den Ersatztonern steht noch im Keller und soll weg. Viele Verkäufer erzählen uns, dass ihre vollen Toner schon im Müll lagen oder auf dem Weg zum Wertstoffhof waren, bevor jemand auf die Idee kam, sie zu verkaufen. Bevor Sie also „Toner entsorgen“ auf die Liste schreiben, prüfen Sie kurz, ob die Kartuschen leer oder voll sind. Davon hängt ab, wohin sie gehören.

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Voll oder leer: das entscheidet über den Weg

  • Voll, unbenutzt, Original: Nicht entsorgen, sondern verkaufen. Diese Kartuschen kaufen wir an, egal ob ein Stück oder ein ganzes Lager. Es gibt keine Mindestmenge.
  • Original, aber Siegel entfernt: Die Kartusche ist nicht mehr als neu verkäuflich. Wir nehmen sie zur Verwertung an, ggf. gegen eine Pauschale.
  • Leer, benutzt, nachgefüllt oder kompatibel: Diese Ware kaufen wir nicht an. Sie ist ein Fall für die Rücknahme nach ElektroG bei TONERentsorger. Nur eine einzelne leere Originalpatrone können Sie als Notlösung im Zustand „Zur Verwertung“ mitschicken.

Woran Sie den Zustand erkennen, zeigt die bebilderte Übersicht unter Zustand von Tonerkartuschen erkennen.

Was das Gesetz zur Entsorgung von Tonern sagt

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz legt eine feste Reihenfolge fest:

§ 6 Abs. 1 KrWG: „Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung.“

Für volle Toner heißt das: Die Vermeidung steht ganz oben. Eine Kartusche, die in einem anderen Drucker landet, wird gar nicht erst zu Abfall. Erst wenn das nicht geht, sind Sie als Besitzer von Abfällen verpflichtet, diese zu verwerten (§ 7 Abs. 2 KrWG) oder, soweit das nicht möglich ist, zu beseitigen (§ 15 Abs. 1 KrWG). Abfälle zur Beseitigung dürfen nur in dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden (§ 28 Abs. 1 KrWG).

Die unsachgemäße Entsorgung von Tonerkartuschen kann zu Bußgeldern führen. Die Höhe hängt vom Bundesland und vom Einzelfall ab, die Grundlage steht in § 69 KrWG.

Wohin mit leeren Tonern?

Leere Druckerpatronen aller Marken, auch Refill-, Rebuilt- und kompatible Patronen, nimmt unser Projekt TONERentsorger im Rahmen der Rücknahme nach ElektroG zurück. Ein Fahrer holt das Paket innerhalb Deutschlands bei Ihnen ab, Eigenversand ist dort nicht möglich. Die Konditionen für die Abholung stehen auf der Seite. Marke und Zustand der Patronen spielen dabei keine Rolle.

Haben Sie nur eine einzelne leere Originalpatrone übrig, etwa neben vollen Tonern, die Sie ohnehin verkaufen, können Sie sie als Notlösung im Verkaufsformular im Zustand „Zur Verwertung“ mitschicken, ggf. gegen eine Pauschale. Für mehr als Einzelstücke ist TONERentsorger der richtige Weg.

Als weiterer Weg bleibt der Wertstoffhof. Ob und wie er Tonerkartuschen annimmt, regelt jede Kommune selbst. Die Abfallberatung Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt sagt Ihnen, was bei Ihnen gilt.

Volle Toner verkaufen statt entsorgen

Wir kaufen ausschließlich volle, unbenutzte Originalware der Druckerhersteller an. Dafür zahlen wir einen Festpreis je Artikelnummer und Zustand, den Sie im Verkaufsformular sehen, bevor Sie etwas verschicken. Wir unterscheiden drei Preisstufen:

  • Originalverpackt: Die Verkaufsverpackung ist original verschlossen und ungeöffnet. Dafür gibt es die höchste Vergütung. Aufkleber (z. B. Adresslabels) oder kleinere Dellen sind kein Problem, solange die Verpackung original verschlossen ist.
  • Karton geöffnet: Die Umverpackung wurde geöffnet oder fehlt, die Kartusche selbst ist aber unbenutzt und innen noch versiegelt. Diese Stufe gibt es bei Tonern von Brother, Canon, HP und Samsung; bei allen anderen Herstellern ist die original verschlossene Verkaufsverpackung Voraussetzung für den Ankauf.
  • Siegel entfernt: Wir nehmen die Kartusche zur Verwertung an. Für die Bearbeitung wird ggf. eine Pauschale von der Vergütung abgezogen.

Am besten sind Ihre Toner also noch originalverpackt. Wenn Sie den Karton bisher nicht geöffnet haben, lassen Sie ihn zu, auch beim Verpacken. Die aktuelle Regel je Marke steht auf der jeweiligen Herstellerseite.

Wir kaufen von Verkäufern aus allen Ländern an. Nehmen Sie das Angebot an, legen Sie den Begleitzettel ins Paket, und die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Werktage nach Wareneingang per Überweisung. Wie der Preis zustande kommt und warum er unter dem Neupreis liegt, erklärt der Beitrag Was ist mein Toner wert?.

Restbestände aus Büro, Lager oder Insolvenz

Wer als Firma oder Insolvenzverwalter ein ganzes Regal voller Toner auflöst, hat dieselbe Wahl, nur in größerer Menge. Den Ablauf für Unternehmen, etwa den Verkauf mit USt-IdNr. und die Abrechnung per Gutschrift, beschreibt die Seite Toner-Restposten als Firma verkaufen. Bei größeren Mengen machen wir Ihnen ein individuelles Angebot per E-Mail.

Ihr nächster Schritt

Sortieren Sie die Kartuschen in zwei Stapel: volle Originale und alles andere. Den ersten Stapel geben Sie Artikelnummer für Artikelnummer im Verkaufsformular ein, der zweite geht in die Rücknahme nach ElektroG bei TONERentsorger. So landet kein voller Toner im Müll, und der Keller ist trotzdem leer.

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Volle Toner entsorgen: Pflichten, Wertstoffhof, Alternativen

wurde erstellt am 16.7.2018

zuletzt aktualisiert am 14.10.2026

von Patrick Höhne

Beschreibung

Volle Original-Toner müssen Sie nicht entsorgen, Sie können sie verkaufen. Was das Gesetz verlangt und wohin leere Kartuschen gehören, erklären wir hier.

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